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Jetzt NEU bei uns! Prüfung von E-Dienstfahrzeugen im Rahmen der UVV-Prüfung*!

Regelmäßige Überprüfung von Ladekabeln 

Ladekabel für Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel Anschlusskabel Mode 3 mit zwei speziellen Steckern oder Mode-2-Ladekabel für die häusliche 230-V-Steckdose. Diese Kabel beinhalten Vorschalt-/Schutzelektronik. Für die Prüfung sind entsprechende Sachkunde und Prüfmittel (Adapter) erforderlich.
Die elektrische Sicherheit muss nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ geprüft werden.

Prüfung von Stromerzeugungsanlagen in Dienst-/Werkstattfahrzeugen

Viele Firmenwagen verfügen über eigene, in sich selbst verbaute Generatoren, die eine Spannung von 230 Volt erreichen. Deshalb müssen diese Anlagen gewisse Schutzmechanismen vorweisen, gerade im Hinblick auf die elektrische Gefährdung. Was vielen nicht klar zu sein scheint: Die Funktionalität des Schutzes muss natürlich nach entsprechenden Standards geprüft werden. 

Der ordnungsgemäße Zustand einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels betrifft neben den Maßnahmen zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit auch alle Instrumente zum sicheren Betrieb. Dazu zählen etwa Einrichtungen zum Schutz gegen mechanische, hydraulische, optische oder andere Gefährdungen.

*Weitere Informationen zur UVV-Prüfung finden Sie hier: www.thiel-gruppe.de/service/servicedienstleistungen

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

www.dat.de