car_autoabocar_buyingcar_cabrio car_kastenwagen car_kleinwagen car_kombi car_limousine car_pickup car_sportwagen car_transporter car_van car_wohnmobil car equipment leaf pricetag tire add angle-downangle-leftangle-rightangle-upbarscalendarcheck-nocolorcheckcircleclockellipsis-venvelopeexclamation-trianglefacebookinfo-circleinstagramkey linkedinmap-marker-altmap-markermappencilphonepigpiggy-bank plugproven-expertquestion-squaresearch-plussearchsynctimestinttrash-altuploaduseruserswhatsappwrenchwrite xingyoutube audi cupra gwm jeep ora porsche seat skoda volkswagen vw-nutzfahrzeuge westfalia achsebattery-boltbattery-wrench car-wrenchcaravan carsclipboard-list-checkdoor-crackhu-auoil-bottlepiggy-bankplug temperature-snowtire-navuvv alarm-clock-regularalarm-exclamation-regularbadge-percent-regularcircle-check-regularcircle-exclamation-regularcircle-info-regularcoins-regulareuro-sign-regulargift-regularseal-exclamation-regularshield-check-regular
die thiel gruppe

Unsere Marken

schließen
VANTourer
Menü

Jetzt investieren und profitieren! Neuer Steuervorteil für E-Fahrzeuge.

Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Gewerbekunden von attraktiven steuerlichen Vorteilen beim Kauf vollelektrischer Fahrzeuge. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Firmenflotte wirtschaftlich und zukunftsorientiert aufzustellen. Mit uns an Ihrer Seite.

Wir haben für jeden das passende Fahrzeug. Egal ob Limousine, Kombi, SUV oder Nutzfahrzeug. 

Der “Innovations- oder Wachstumsbooster” ist ein Förderpaket der Bundesregierung zur Unterstützung klimafreundlicher Investitionen von gewerblichen Anschaffungen. Zum Beispiel von Elektrofahrzeugen. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

75 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung*

Beim Kauf eines vollelektrischen Fahrzeugs über Ihr Unternehmen können 75 % der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr steuerlich abgeschrieben werden. Das bedeutet sofortige Liquiditätsvorteile und eine spürbare Steuerentlastung.

Staffelabschreibung (Staffel-AfA) bis zu 100 % 

Die restlichen Anschaffungskosten können über fünf Jahre abgeschrieben werden.

  • 10 % im zweiten Jahr
  • Je 5 % im dritten und vierten Jahr
  • 3 % im fünften Jahr
  • 2 % im sechsten Jahr

Der komplette Anschaffungspreis ist nach sechs Jahren steuerlich vollständig geltend gemacht.

Höhere Steuergrenze für Elektro-Dienstwagen*

Bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Für gewöhnlich ist dieser 1 % des Bruttolistenpreises. Bei vollelektrischen Dienstwagen findet die 0,5 %- oder die 0,25 %-Regelung Anwendung. Dabei wird monatlich nur die Hälfte oder ein Viertel des bisherigen Steuersatzes fällig.

Die Bundesregierung hat die Bruttopreisgrenze für vollelektrische Dienstwagen von 70.000,00 Euro auf bis zu 100.00,00 Euro erhöht. Auch teure Elektrofahrzeuge profitieren seit 1. Juli 2025 nun von der günstigen 0,25 %-Regelung bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Liegt der Bruttolistenpreis bei über 100.000,00 Euro, dann wird die 0,5 % Regelung angewendet

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/wachstumsbooster-2351752

* Es wird ausdrücklich keine Steuerberatung im Einzelfall vorgenommen. Die Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater. 

 

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

www.dat.de