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UVV Prüfung nach Herstellervorgaben
UVV Prüfung nach Herstellervorgaben

Gemeinsam machen wir sichere Sache. Jetzt die nächste UVV Prüfung für ihr Firmenfahrzeug direkt online buchen.

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Darum ist die UVV Prüfung wichtig:

Als Gewerbetreibende sind Sie gemäß DGUV Vorschrift 70 dazu verpflichtet, einmal im Jahr Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes auf Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Damit Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher mit Ihrem PKW unterwegs sind, übernimmt unser erfahrenes Serviceteam die komplette Abwicklung der UVV-Prüfung schon zum Preis von ab 20,00 € und stellt Ihnen den erforderlichen Prüfnachweis aus. Die Prüfergebnisse werden gemäß §57 Abs. 3 der UVV schriftlich dokumentiert und sind bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Jetzt NEU! Auch für E-Dienstfahrzeuge
Wir prüfen auch Ihre E-Dienstfahrzeuge! Diese müssen ebenfalls regelmäßig zur UVV. Da diese zum Teil andere Bauteile aufweisen, muss auch die UVV entsprechend angepasst werden. Hierzu gehören unter anderem das Ladekabel und Adapter sowie die Prüfung von Stromerzeugungsanlagen.

UVV Prüfung für Dienstfahrzeuge:

  • Durchführung der Prüfung
  • Erhalt des Prüfnachweises
  • Erhalt der Prüfplakette

ab 25,00 €

Jetzt Termin vereinbaren

Prüfung von E-Dienstfahrzeugen*:

  • Überprüfung von Ladekabeln
  • Prüfung von Stromerzeugungsanlagen

Preis auf Anfrage

Jetzt Termin vereinbaren


UVV Prüfung: Was wird geprüft?

Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf die allgemeine technische Sicherheit. Geprüft werden alle Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit wie z. B.:

  • Bewegliche Anbauteile (Motorhaube, Türen, Kofferraumdeckel)
  • Sitze und Sicherheitsgurte
  • Vorrichtungen zur Ladungssicherung sowie der Zustand von Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten
  • Bremsen
  • Lenkung
  • Stoßdämpfer
  • Beleuchtungskomponenten
  • Scheibenwisch-Waschanlage
  • Bei E-Dienstfahrzeugen: Ladekabel & Adapter, Stromerzeugungsanlagen

Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, werden wir diese – nach Absprache mit Ihnen – so schnell wie möglich beheben.


Ihre Vorteile bei der Thiel Gruppe:

  • UVV-Sachkundige: Unsere Serviceberater und Kfz-Mechatroniker sind professionell ausgebildet
  • Sparen Sie Zeit: Sie können den Termin auch im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion oder fälligen HU durchführen lassen – so ist Ihre Fahrzeugflotte wieder schnell und sicher einsatzbereit auf der Straße.
  • Beste Qualität & langjährige Kompetenz
  • Ausgesprochene Zufriedenheit unserer Firmenkunden

Gemeinsame Prüfung und Zeitersparnis

Da die erste UVV-Prüfung bereits im Rahmen der Übergabe-Inspektion erfolgt, werden in der Regel auch einige der künftigen UVV-Prüfungen nach DGUV Vorschrift 70 mit dem Termin einer HU zusammenfallen. Lediglich die jährliche Zwischenprüfung steht extra an. Wenn es terminlich passt, können wir diese ohne zusätzlichen Werkstattaufenthalt im Rahmen einer sowieso geplanten Inspektion durchführen. Eine mängelfreie UVV-Prüfung wird mit dem Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen dokumentiert. Sichtbares Zeichen am Fahrzeug ist der Prüfaufkleber am Türholm.

Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die HU nach § 29 StVZO.


Karl Thiel GmbH & Co. KG: UVV-Sachkundige

Unsere Serviceberater und Kfz-Mechatroniker bringen durch ihre professionelle Ausbildung Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge auch im Sinne des ArbSchG und nach der UVV-Prüfvorschrift zu prüfen. In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert: Einmal jährlich ist die UVV-Prüfung Pflicht. Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z. B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind. Auch nach Unfällen, nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnus erfolgen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Jetzt Termin vereinbaren

 

Weitere Thiel-Werkstattleistungen

Haupt- & Abgasuntersuchung

Haupt- & Abgasuntersuchung

Die regelmäßige HU und AU sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bleiben Sie sicher und gesetzeskonform unterwegs, indem Sie direkt online Ihren HU und AU Termin buchen.

Zur Haupt- & Abgasuntersuchung
Inspektion

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Decken Sie Mängel auf, bevor diese zu Schäden führen und erhöhen so die Lebensdauer Ihres Autos. Wir erklären Ihnen was genau bei der Inspektion geprüft wird.

Zur Inspektion
Ölwechsel

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Erhöhen Sie die Lebensdauer Ihres Motors, indem Sie einen regelmäßigen Ölwechsel vornehmen lassen. Ihren Ölwechsel-Termin können Sie direkt online buchen.

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Ersatzwagen / Hol- & Bringservice

Ersatzwagen / Hol- & Bringservice

Bleiben Sie mobil und nutzen unseren praktischen Ersatzwagen sowie Hol- & Bringservice. Einfach zum Termin dazu buchen. Alle Infos finden Sie hier:

Zum Ersatzwagen / Hol- & Bringservice

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

www.dat.de